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Jodprophylaxe in Österreich Zwangsvorsorge mit (Neben-) Wirkungen...
...siehe auch:
Bestandsaufnahme Der in einem Artikel Frühjahrsmüdigkeit oder Unterfunktion? des Standard am 08.03.2007 von Herrn Dr. Lind (Mitglied der Ethikkommission des Landes Kärnten) hervorgehobene volkswirtschaftliche Nutzen der Jodprophylaxe darf daher bezweifelt werden, zumal insbesondere die Hashimoto-Thyreoiditis meist erst nach einem langen Leidesweg der Patienten richtig diagnostiziert und behandelt wird. Im Übrigen: Gilt der Grundsatz ärztlichen Handelns - Primum nil nocere! - nicht bzw. nichts mehr? Lesenswert ist die ausführliche Berichterstattung des Standard vom 08.02.2009: => http://derstandard.at/?url=/?id=1233586970680 => http://derstandard.at/?url=/?id=1233586884999 Erkenntnisse => http://www.verbrauchernews.de/artikel/0000008042.html - Jodmangel in Deutschland: zu früh für eine Entwarnung? => http://www.schilddruese.net/symposien/wiesbaden.php - Jodsalzprophylaxe und Therapie der Struma: Stirbt die Knotenstruma aus? (...leider nicht mehr online!) ...darin zitierte Studien zur Situation in Österreich => http://www.liebertonline.com/doi/abs/10.1089/105072502761016539 - Iodine Supplementation in Austria: Methods and Results => http://jcem.endojournals.org/cgi/content/abstract/82/12/4049 - Randomized, Double Blind, Placebo-Controlled Trial of Low Dose Iodide in Endemic Goiter Zur immer häufigeren Diagnose von Schilddrüsenkrebs hat die ÖGN am 02.04.2008 einer Presseinformation Stellung genommen: Mehr Wissenswertes hier... *** Ernährungsfragen Zitat (Prof. Dr. Hengstmann) aus der Ärztlichen Praxis vom 04.02.2005: Einschränkung ist vor allem Hashimoto-Patienten und Basedow-Kranken während der Therapie und in der Phase der Remissionserhaltung zu empfehlen. Würde man die Jodzufuhr während thyreostatischer Behandlung nicht beschränken, müsste man Thiamazol höher dosieren; doch Thiamazol kann unter diesen Umständen dosisabhängig eine Verringerung von Blutzellen verursachen. In diesem Zusammenhang auch ein Merkblatt Jodkarenz der Uniklink Innsbruck sehr bemerkenswert => http://www2.i-med.ac.at/nuklearmedizin/MerkblattJodkarenz.pdf Zitat daraus: ...Übermäßige Jodzufuhr kann dazu führen, dass Ihre Schilddrüse eine Überfunktion entwickelt bzw. sich die bestehende Überfunktion verstärkt. Stärker jodhältige Produkte sind daher möglichst zu vermeiden.(...).Jodiertes Kochsalz “Vollsalz jodiert” (unjodiertes Kochsalz wird nur gegen ausdrückliches Verlangen gegeben).Meeresfische und andere Meeresprodukte, Seetang, Kiwi, Johannisbeeren... *** Das Krankenhaus Barmherzige Brüder in Graz empfielt bei bestimmten SD-Erkrankungen eine jodarme Ernährung und bietet diese sogar in der Klinik an! *** Konsequenzen & Forderungen an die Politik Anfrage an die (ehem.) Bundesministerin Rauch-Kallat: ...daraus zitiert Frage 9: “Die Verwendung von Jodsalz unterliegt nur in verpackten Lebensmitteln einer Deklarationspflicht. Gibt es im Hinblick auf PatientInnen, die massive Probleme bekommen, wenn sie zu viel Jod aufnehmen, in Österreich darüber hinaus eine sichere, praktikable Möglichkeit zur gezielten jodreduzierten Ernährung?” Antwort => http://www.parlament.gv.at/PG/DE/XXII/AB/AB_03349/pmh.shtml ...daraus zitiert Antwort zu Frage 9: “Grundsätzlich ist festzuhalten, dass mit Jod angereichertes Speisesalz gemäß dem Bundesgesetz über den Verkehr mit Speisesalz, BGBl. Nr. 112/63, als Vollsalz zu bezeichnen ist. In der Lebensmittelkennzeichnungsverordnung wurde Jod nicht als Allergen eingestuft, eine spezielle Kennzeichnung von Jod kann somit nicht verpflichtend vorgeschrieben werden. Bei den Bestimmungen zur Lebensmittelkennzeichnung handelt es sich um voll harmonisiertes EU–Recht. Aus medizinischer Sicht ist dazu festzustellen, dass Jod ein essentielles, also lebensnotwendiges Spurenelement ist, das in bestimmten Mengen täglich (lt. Empfehlungen der Deutschen bzw. Österreichischen Gesellschaft für Ernährung 180 – 200 µg bei Erwachsenen bzw. 50 – 80 µg bei Säuglingen) zugeführt werden muss. Das gilt auch für Personen mit den in der Anfrage genannten Erkrankungen. In diesem Falle muss lediglich eine übermäßige Zufuhr (mehr als 500 µg/Tag bei Erwachsenen) vermieden werden. Da Österreich als Jodmangelgebiet gilt, ist es kaum möglich, durch die bei uns übliche Ernährung bedenkliche Jodmengen aufzunehmen. Das gilt auch für den Konsum von Lebensmitteln, welche mit jodiertem Salz zubereitet wurden, da die zugesetzte Jodmenge gering ist. Patientinnen und Patienten mit Erkrankungen, bei denen eine überhöhte Jodzufuhr zu vermeiden ist, ist daher nur zu raten, den Verzehr von Lebensmitteln, die von Natur aus einen hohen Jodgehalt haben (z.B. Fisch, Meeresfrüchte) einzuschränken sowie jodhaltige Nahrungsergänzungsmittel zu meiden. Bedingt durch die Anreicherung von Futtermitteln mit Jod können auch Milch, Milchprodukte und Eier einen relativ hohen Jodgehalt haben, sodass betroffenen Personen empfohlen werden kann, bei Auftreten von spezifischen Beschwerden und nach Analyse der Essgewohnheiten den Verzehr dieser Produkte zu vermindern.” *** Auslöser für die Anfrage: *** Forderungen an die Politik: Prüfung, ob das österreichische Salzgesetz und seine Umsetzung in der Praxis tatsächlich mit EU-Recht vereinbar ist (Beispiel Schweiz). Die Stellungnahme der EU-Kommission auf eine schriftliche Anfrage lässt Zweifel aufkommen (letzter Absatz): Iod, das bei der Herstellung oder Zubereitung eines Lebensmittels verwendet wird, muss im Verzeichnis der Zutaten angeführt werden. Dies ist festgelegt in der Richtlinie 2000/13/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. März 2000 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Etikettierung und Aufmachung von Lebensmitteln sowie die Werbung hierfür. Hingegen wird Iod, das infolge der Tierernährung in Lebensmitteln vorkommt, nicht als Zutat betrachtet, was zur Folge hat, dass die in der Richtlinie 2000/13/EG enthaltenen Vorschriften zur Etikettierung keine Anwendung finden. Anfrage und Antwort (rechts oben auf Antworten klicken) sind hier bzw. direkt in der HP des EU-Parlaments nachzulesen: Dazu gab das BMGFJ am 25.01.2008 einen Runderlass heraus: ...Grundsätzlich sind im Fall des Zusatzes von jodiertem Speisesalz die einzelnen Zutaten anzugeben (z.B. Speisesalz und …jodid)... Leider wird der eindeutig formulierte Erlass seitens der österreichischen Lebensmittelindustrie (s. a. Rundschreiben “Fleischwirtschaft”) wohl doch “etwas” freizügiger (Salz-Marketing) interpretiert, was wieder zur Verunsicherung beiträgt. Eine Klarstellung des Ministeriums wäre daher zu wünschen. Der Konsument hat hoffentlich dennoch nun bessere Möglichkeiten, anhand der Inhaltsangaben eine “bedarfsgerechte” (jodarme bzw. jodreiche) Ernährung zu realisieren. *** Jodversorgung Die Österreichische Salz-Gesetzgebung: => http://www.parlinkom.gv.at/PG/DE/XX/I/I_01774/pmh.shtml - Regierungsvorlage betreffend Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über den Verkehr mit Speisesalz geändert wird => http://portal.wko.at/wk/format_detail.wk?AngID=1&StID=212888&DstID=323 - Wirtschaftskammer Österreich: Anreicherung von Lebensmitteln - Österreichische Gesetzeslage (Punkt 2) Auszug aus dem Protokoll der Parlamentsdebatte vom 10. Juni 1999: => http://www.parlinkom.gv.at/PG/PR/JAHR_1999/PK0313/PK0313.shtml VERBOT DES JODAT-ZUSATZES BEI SPEISESALZ WIRD AUFGEHOBEN Im Rahmen eines Vertragsverletzungsverfahrens gegen Österreich betreffend Schwierigkeiten beim Inverkehrbringen von Speisesalz wird seitens der Kommission die Auffassung vertreten, dass das Verbot des Vertreibens von Speisesalz, dem Kaliumjodat beigefügt wurde, gegen die Grundsätze des freien Warenverkehrs verstösst. Aus einem Gutachen des Obersten Sanitätsrates geht hervor, dass eine konkrete Gesundheitsgefährdung durch Jodat zwar nicht zu erwarten, jedoch auch nicht mit völliger Sicherheit auszuschliessen ist. Derzeit wird als Argument für die Unbedenklichkeit die langjährige breite Anwendung von Jodat als Zusatz von Speisesalz ins Treffen geführt, wobei keine schädlichen Wirkungen an Menschen festgestellt werden konnten. Aus diesem Grund erscheint eine Novellierung des Speisesalzgesetzes, die neben dem Jodid- auch Jodat-Zusatz vorsieht, geboten. Österreich werde aber weiterhin auf europäischer Ebene dafür eintreten, dass alle toxikologischen Untersuchungen hinsichtlich des Jodatzusatzes nachgeholt werden, heisst es in der Regierungsvorlage, die mit SP-VP-L-Mehrheit (bei Abwesenheit der Grünen) angenommen wurde. Abgeordnete Dr. POVYSIL (F) befürchtete ebenso wie ihr Fraktionskollege Dr. PUMBERGER eine Absenkung des "guten österreichischen Standards", da durch das Zusammenwirken von Jodid und Jodat der Jodgehalt insgesamt abnimmt. Abgeordneter Mag. HAUPT (F) setzte sich dafür ein, dass vermehrte Untersuchungen hinsichtlich der krankhaften Vergrösserung der Schilddrüse bzw. Schilddrüsentumoren angestellt werden. Ministerin HOSTASCH wies darauf hin, dass seit den 60er Jahren die Jodierung vorgenommen werde und dies eine wichtige gesundheitspolitische Massnahme darstelle. Erfahrungen in anderen Ländern zeigen zudem, dass durch den Jodat-Zusatz keine Verschlechterung des Gesundheitsstandards eingetreten ist. Weitere Aussagen zur Verwendung von Jodat im Speisesalz: Review von Prof. Dr. Hans Bürgi, ehem. Präsident der schweizer Fluor- und Jodkommission => http://www.liebertonline.com/doi/abs/10.1089/105072501300176408 - The Toxicology of Iodate: A Review of the Literature (Fulltext ) Dr. Buchinger (ÖGN-Arbeitsgruppe Schilddrüse und endokrine Erkrankungen, SD-Institut & Schilddrüsenambulanz im Krankenhaus Barmherzige Brüder Graz) => http://steiermark.orf.at/stories/65741 - Zu wenig Jod - Kaliumjodid statt Kaliumjodat Anm.: Zur Aussagekraft einer Urinprobe siehe hier unter “Jodmangel - Diagnose per Spontan-/Urinprobe...?” *** Kompetenten Rat und Hilfe... ...finden von autoimmunen SD-Erkrankungen Betroffene in Österreich bei der
Informationen zum Thema Jod finden Sie dort auch unter diesem Link:
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